Um entspannt und genussvoll eine Angel ins Wasser zu werfen, sind erst einmal folgende Dinge nötig :

1. Zuerst braucht man einen Fischereischein (gilt auf Lebenszeit). Diese Prüfung kann man bereits im Alter von 12 Jahren ablegen. Bis zum 18. Lebensjahr reicht aber auch ein Jugendfischereischein.                                   

2. Der Fischereischein ist nur gültig, wenn für den betreffenden Zeitraum die Zahlung einer Fischereiabgabe in der vorgeschriebenen Form nachgewiesen ist. Diese wird von der Gemeinde erhoben und fließt dem Freistaat Bayern zu. Ein Teil davon wird für den Fischgesundheitsdienst verwendet, der andere Teil steht dem Landesfischereiverband für die Förderung der Fischerei einschließlich zentraler fischereilicher Zwecke zur Verfügung. Die Fischereiabgabe kommt also der allgemeinen Fischerei wieder zugute. Mit der Gebühr für den Fischereischein wird also eine Fischereiabgabe erhoben, diese kann man entweder alle 5 Jahre (40 €) zahlen oder einmalig (richtet sich nach dem Lebensalter)

3. Nun ist nur noch ein Erlaubnisschein für ein Gewässer nötig. Diesen kann man als Tageskarte bei verschiedenen Vereinen, aber auch bei uns, erwerben oder man tritt einem Verein bei.